Aufwendungen für eine Feier anlässlich einer Arbeitnehmer-Verabschiedung können im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers sein
Im vorliegenden Streitfall entschied das Niedersächsische Finanzgericht, dass die Klägerin – ein Geldinstitut – zu Unrecht für die Lohnsteuer auf […]









