Aufwendungen einer GmbH für private Interessen ihres Gesellschafter – Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung
Wenn eine Kapitalgesellschaft auch private Interessen ihres Gesellschafter-Geschäftsführers berührende Aufwendungen finanziert, ist die für eine verdeckte Gewinnausschüttung ausreichende private Mitveranlassung […]









