Zugang einer Kündigung: Einwurf-Einschreiben nur mit Auslieferungsbeleg
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Neumann Steuern & Recht
Den Zugang einer Kündigung gerichtsfest zu beweisen, erfordert laut Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg den Auslieferungsbeleg der Post. Einlieferungsbeleg und Sendestatus allein reichen nicht.