Gerichtliche Überprüfung von Schätzungen des Finanzamts

Ein Steuerpflichtiger kann mittels Klage eine Schätzung des Finanzamts in vollem Umfang gerichtlich überprüfen lassen. Das Finanzgericht hat eine eigene Schätzungsbefugnis.

Eine Schätzung setzt voraus, dass die Finanzbehörde die entscheidungserheblichen Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann. Hierbei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. Die Ergebnisse der Schätzung müssen schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein. Das Finanzamt muss die Grundlagen seiner Schätzung und die Schätzungsergebnisse offenbaren, damit das Finanzgericht in die Lage versetzt wird, seine eigene Schätzungsbefugnis auszuüben.

In einem vom Finanzgericht München entschiedenen Fall war die Schätzung vom Finanzamt nicht schlüssig begründet worden. Die vorgelegten Kalkulationsunterlagen waren unvollständig und der Kalkulationsweg war nicht nachvollziehbar dargestellt worden. Die Kalkulation des Finanzamts war vom Gericht deshalb nicht nachprüfbar.

Der Antrag des Steuerpflichtigen, die Vollziehung der auf Grundlage der Zuschätzungen des Finanzamts ergangenen Bescheide auszusetzen, hatte daher überwiegend Erfolg.