Den Zugang einer Kündigung gerichtsfest zu beweisen, erfordert laut Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg den Auslieferungsbeleg der Post. Einlieferungsbeleg und Sendestatus allein reichen nicht.

Den Zugang einer Kündigung gerichtsfest zu beweisen, erfordert laut Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg den Auslieferungsbeleg der Post. Einlieferungsbeleg und Sendestatus allein reichen nicht.